„Man kann nicht nicht kommunizieren" (Paul Watzlawick).
Da Kommunikation immer stattfindet, unabhängig davon, ob der Einzelne dies möchte oder nicht, ist es hilfreich, die verschiedenen Aspekte von Kommunikation zu verstehen und gerade als Betriebsrat auch zielgerichtet einsetzen zu können.
Nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes müssen Arbeitgeber und Betriebsrat zusammenarbeiten.
In §74 BetrVG heißt es: „(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen".
Was passiert im Rahmen von Besprechungen?
Wie fühlen Sie sich in Verhandlungen mit der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens?
Haben Sie den Eindruck all das vermitteln zu können, was Sie möchten?
Trainingsziel
In diesem Training lernen Sie selbstsicheres, konstruktives Verhandeln.
Trainingsinhalt
Dieser Kurs vermittelt Ihnen Grundkenntnisse von Kommunikation.
- Zunächst lernen Sie, Kommunikation zu analysieren.
- Sie lernen zudem, die eigene und auch die fremde Körpersprache zu verstehen.
- Des weiteren lernen Sie immer wiederkehrende Muster zwischenmenschlicher Abläufe („Transaktionen") kennen und sich dagegen zur Wehr zu setzen.
- Schließlich werden Ihnen Fragetechniken vorgestellt sowie spezielle Lösungsansätze für spezifische, häufig auftretende Probleme, die es Ihnen ermöglichen, kommunikativ schwierige Situationen zu meistern.
Trainingsmethode
Sie lernen durch
- Praxisbezogene Vorträge
- Einzel- und Gruppenarbeit
- Diskussion und Übungen
Trainingsunterlagen
Sie erhalten Kursunterlagen mit Arbeitsvorlagen, Checklisten und Musterschreiben, die alle relevanten Informationen enthalten, damit Sie in Ruhe zuhören und aktiv an dem Training teilnehmen können.
Trainingsdauer
Ca. 4 Stunden.
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